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   LSG Bayern, 18.05.2006 - L 4 KR 145/03   

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https://dejure.org/2006,22946
LSG Bayern, 18.05.2006 - L 4 KR 145/03 (https://dejure.org/2006,22946)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.05.2006 - L 4 KR 145/03 (https://dejure.org/2006,22946)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - L 4 KR 145/03 (https://dejure.org/2006,22946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld mangels Meldung der Arbeitsunfähigkeit; Anforderungen an die Meldung der Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzungen eines verspätet angemeldeten Anspruchs auf Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2006 - L 4 KR 145/03
    Auch die neuere Rechtsprechung des BSG hat die strenge Einhaltung der Meldung der Arbeitsunfähigkeit betont (BSG vom 08.02.2000 SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 = BSG 85, 271; BSG vom 08.11.2005, Die Sozialgerichtsbarkeit 2006, 37).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 35/84

    Meldung der Arbeitsunfähigkeit bzw Arbeitsfähigkeit - Prüfung der ärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.05.2006 - L 4 KR 145/03
    Die Meldung ist erst dann ordnungsgemäß, wenn die Versicherten auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V hinweisen und diese vorliegen (BSG vom 12.11.1985 SozR 2200 § 216 Nr. 8).
  • SG Speyer, 10.07.2020 - S 19 KR 580/17

    Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - kein Erfordernis einer

    Die Annahme, dass eine Wiedereinsetzung in materiell-rechtliche Ausschlussfristen nicht möglich sei (so ohne weiteres LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.07.1999 - L 5 KR 1/99 -, Rn. 20: es handele sich "nach allgemeiner Meinung um eine Ausschlussfrist"; dem offenbar folgend Bayerisches LSG, Urteil vom 18.05.2006 - L 4 KR 145/03 -, Rn. 25; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2019 - L 5 KR 163/18 - und zuletzt auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2020 - L 1 KR 60/19 -, nicht veröffentlicht), lässt die zur Anwendbarkeit des § 27 SGB X nach seinem Inkrafttreten geführte rechtliche Diskussion außer Acht und trifft schon im Ansatz nicht zu.
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